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Fiktive Abrechnung: Auszahlung statt Reparatur – so funktioniert es

Taschenrechner, Autoschlüssel und Reparaturkalkulation

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte die Wahl: reparieren lassen und die Rechnung einreichen – oder sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen und selbst entscheiden, was mit dem Fahrzeug geschieht. Letzteres heißt fiktive Abrechnung.

Das Prinzip

Grundlage der Auszahlung sind die im Sachverständigengutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt – also bei einer späteren Reparatur mit Rechnung. Wertminderung und Nutzungsausfall stehen Ihnen auch bei fiktiver Abrechnung zu.

Wofür sich Geschädigte entscheiden

Typische Gründe für die fiktive Abrechnung: Der Schaden ist rein optisch, das Fahrzeug ist älter, die Reparatur soll günstiger in Eigenregie oder einer freien Werkstatt erfolgen – oder das Geld wird schlicht anders gebraucht. All das ist zulässig: Das Gesetz überlässt dem Geschädigten die Verwendung der Entschädigung.

Die Fallstricke

Versicherer kürzen fiktive Abrechnungen gern: mit Verweisen auf günstigere Referenzwerkstätten, gekürzten Stundensätzen oder gestrichenen Positionen. Ein belastbares, detailliertes Gutachten ist hier die beste Verteidigung – es dokumentiert jede Position nachvollziehbar und macht Kürzungen angreifbar.

Aus der Redaktion