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MD-Gutachten (früher MDK): Ablauf, Punkte und Pflegegrad 2026

Ausgefüllter Begutachtungsbogen zur Pflegegrad-Feststellung mit Kugelschreiber, Blutdruckmessgerät und Tablettenbox beim MD-Hausbesuch

Ein MD-Gutachten ist die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, die über den Pflegegrad entscheidet. Der MD-Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet 6 Lebensbereiche nach dem Neuen Begutachtungsassessment. Aus 12,5 bis 100 Punkten ergibt sich einer der fünf Pflegegrade.

Kurz zusammengefasst

Das MD-Gutachten stellt den Pflegegrad fest. Der Medizinische Dienst (bis 2021 MDK) ist seit dem 1. Januar 2021 eine eigenständige Körperschaft, unabhängig von den Krankenkassen. Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment mit 6 Modulen und 100 gewichteten Punkten. Modul 4 Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten. Ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, sonst werden 70 Euro pro Woche Verzögerung fällig. Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.

Was ist ein MD-Gutachten?

Ein MD-Gutachten ist das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Das MD-Gutachten prüft, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigt, und ordnet das Ergebnis einem von fünf Pflegegraden zu. Die Pflegekasse beauftragt das Gutachten nach dem Antrag auf Pflegeleistungen.

Der Medizinische Dienst (MD) hieß bis 2021 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK). Mit dem MDK-Reformgesetz ist der MD seit dem 1. Januar 2021 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und organisatorisch von den Krankenkassen getrennt. Ziel der Reform war eine unabhängigere Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt Medicproof die Begutachtung.

Die Rechtsgrundlage bilden § 14 und § 15 SGB XI. § 14 SGB XI definiert Pflegebedürftigkeit über den Verlust an Selbstständigkeit, § 15 SGB XI legt die Pflegegrade und Punktgrenzen fest. Das MD-Gutachten ist damit ein Sachverständigengutachten im sozialrechtlichen Verfahren und bindet die Pflegekasse in ihrer Entscheidung.

Wie läuft die MD-Begutachtung ab?

Die MD-Begutachtung läuft in 4 Stufen ab: Antrag bei der Pflegekasse, Terminvergabe für den Hausbesuch, Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment und Zusendung des Bescheids. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung und erfasst den Hilfebedarf in sechs Lebensbereichen.

Im Hausbesuch befragt und beobachtet der Gutachter die Person und die anwesenden Pflegepersonen. Bewertet wird die Selbstständigkeit, nicht der Zeitaufwand der Pflege. Ein Pflegetagebuch über 1 bis 2 Wochen dokumentiert den tatsächlichen Hilfebedarf und dient dem Gutachter als Grundlage. Auch Ärzteberichte und der Medikamentenplan fließen ein.

Nach dem Termin erstellt der MD das schriftliche Gutachten und leitet es an die Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet auf Basis der Punktzahl und schickt den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad. Antragsteller haben ein Recht darauf, das vollständige Gutachten zu erhalten, und sollten es anfordern, um die Bewertung nachvollziehen zu können.

Expert Insight

Ein häufiger Fehler im Hausbesuch ist die „Guter-Tag-Darstellung“. Viele Betroffene möchten sich nicht hilfsbedürftig zeigen und schildern ihren Zustand zu positiv. Der Gutachter bewertet aber genau den Alltag mit seinen Einschränkungen. Ein geführtes Pflegetagebuch mit konkreten Situationen – etwa „Hilfe beim Aufstehen dreimal pro Nacht“ – wirkt stärker als eine allgemeine Beschreibung. Die Anwesenheit einer Pflegeperson, die den realen Bedarf schildert, verhindert eine zu niedrige Einstufung.

Welche 6 Module bewertet das MD-Gutachten?

Das MD-Gutachten bewertet 6 Module mit unterschiedlicher Gewichtung: Mobilität (10 Prozent), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen (zusammen 15 Prozent), Selbstversorgung (40 Prozent), krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (20 Prozent) und Gestaltung des Alltagslebens (15 Prozent). Die Module bilden das Neue Begutachtungsassessment.

Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) gilt bundeseinheitlich seit 2017 und löste das frühere Minutenzählen ab. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit in jedem Modul. Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere der beiden Werte in die Gesamtwertung, damit kognitive und psychische Einschränkungen nicht doppelt gewichtet werden.

ModulLebensbereichGewichtung
Modul 1Mobilität10 %
Modul 2 / 3Kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen (höherer Wert zählt)15 %
Modul 4Selbstversorgung40 %
Modul 5Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen20 %
Modul 6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %
Die 6 NBA-Module und ihre Gewichtung, Stand 2026. Quelle: § 15 SGB XI, Medizinischer Dienst Bund.

Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?

Der Pflegegrad ergibt sich aus der gewichteten Gesamtpunktzahl zwischen 12,5 und 100 Punkten. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Je höher der Verlust an Selbstständigkeit, desto höher der Pflegegrad.

PflegegradPunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 112,5 – unter 27geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 227 – unter 47,5erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 347,5 – unter 70schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 470 – unter 90schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 590 – 100schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Punktgrenzen der Pflegegrade nach § 15 SGB XI, Stand 2026.

Unter 12,5 Punkten liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vor, ein Pflegegrad wird dann nicht vergeben. Die Punktlogik erklärt, warum Modul 4 Selbstversorgung mit 40 Prozent Gewicht oft über die Einstufung entscheidet: Wer sich nicht mehr allein waschen, ankleiden oder ernähren kann, sammelt dort die meisten Punkte.

Wie lange dauert das MD-Gutachten?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über den Pflegegrad entscheiden. Verschäumt sie die Frist ohne triftigen Grund, zahlt sie 70 Euro für jede angefangene Woche der Verzögerung. In dringenden Fällen gelten deutlich kürzere Fristen von einer bis zwei Wochen.

Die verkürzten Fristen nach § 18 SGB XI greifen in 3 Konstellationen: eine Woche, wenn sich die Person im Krankenhaus oder in der Reha befindet und die Versorgung sonst nicht sichergestellt ist; eine Woche, wenn eine Pflegeperson dafür eine Pflegezeit angekündigt hat; zwei Wochen bei Häuslichkeit mit angekündigter Familienpflegezeit oder im Hospiz. Dann begutachtet der MD vorrangig.

Die 70-Euro-Regel ist ein durchsetzbarer Anspruch: Bei Fristverstoß teilt die Pflegekasse den Grund mit, andernfalls schuldet sie die Pauschale. Der Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, sodass Leistungen für die Wartezeit nachgezahlt werden. Antragsteller sollten das Antragsdatum deshalb schriftlich festhalten.

Wichtiger Hinweis

Die genannten Fristen, Punktgrenzen und die 70-Euro-Regel entsprechen dem Stand September 2026 nach SGB XI. Pflegerecht ist Bundesrecht, einzelne Beträge und Leistungssätze werden jedoch regelmäßig angepasst. Dieser Beitrag ersetzt keine Sozial- oder Rechtsberatung. Bei Widerspruch oder unklarer Einstufung beraten Pflegestützpunkte kostenlos und unabhängig.

Wie kann ich Widerspruch gegen das MD-Gutachten einlegen?

Gegen den Pflegegrad-Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse möglich. Der Widerspruch braucht keine sofortige Begründung, diese lässt sich nachreichen. Grundlage für die Begründung ist das vollständige MD-Gutachten, das Antragsteller anfordern sollten.

Ein erfolgreicher Widerspruch setzt an konkreten Modulen an: Wo wurde die Selbstständigkeit zu hoch bewertet? Ein parallel geführtes Pflegetagebuch und aktuelle Arztberichte belegen den höheren Hilfebedarf. Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und beauftragt oft ein Zweitgutachten. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich, die im Sozialrecht gerichtskostenfrei ist.

Die Erfolgsaussichten steigen, wenn sich der Zustand seit der Begutachtung verschlechtert hat. Wie ein Gutachten grundsätzlich angreifbar ist, erklärt der Beitrag Gutachten anfechten. Ein Gerichtsgutachten im Sozialgerichtsverfahren wird von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt.

Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet: Der Pflegegrad hängt davon ab, wie viele Stunden Pflege jemand braucht. Seit der NBA-Umstellung 2017 stimmt das nicht mehr. Bewertet wird die Selbstständigkeit, nicht die Pflegezeit. Genau hier verlieren viele Antragsteller Punkte: Ein Mensch mit Demenz, der körperlich mobil ist, wirkt im kurzen Hausbesuch selbstständiger, als er ist. Die kognitiven Module 2 und 3 sowie Modul 6 zur Alltagsgestaltung entscheiden dann über die Einstufung. Wer die Begutachtung vorbereitet, sollte deshalb nicht die körperliche Pflege in den Vordergrund stellen, sondern dokumentieren, welche Alltagsentscheidungen die Person nicht mehr allein treffen kann.

Das Wichtigste in Kürze
  • Medizinischer Dienst seit 1. Januar 2021 eigenständig, früher MDK
  • 6 NBA-Module, Selbstversorgung (Modul 4) mit 40 % am stärksten gewichtet
  • Punktgrenzen: PG1 ab 12,5 / PG2 ab 27 / PG3 ab 47,5 / PG4 ab 70 / PG5 ab 90
  • Entscheidung in 25 Arbeitstagen, sonst 70 € pro Woche Verzögerung
  • Widerspruch innerhalb eines Monats, gestützt auf Gutachten und Pflegetagebuch

Häufige Fragen zum MD-Gutachten

Diese 5 Fragen ergänzen die Hauptkapitel um Detailaspekte rund um Kosten, Wiederholung und Vorbereitung der Begutachtung.

Was kostet das MD-Gutachten für Pflegebedürftige?

Das MD-Gutachten ist für gesetzlich Versicherte kostenlos. Die Pflegeversicherung trägt die Kosten der Begutachtung. Auch ein Zweitgutachten im Widerspruchsverfahren verursacht für den Antragsteller keine Gebühren.

Was ist der Unterschied zwischen MD und MDK?

MD und MDK bezeichnen dieselbe Institution zu verschiedenen Zeiten. Bis 2020 hieß sie Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), seit dem 1. Januar 2021 nur noch Medizinischer Dienst (MD) und ist als eigenständige Körperschaft von den Krankenkassen unabhängig.

Kann ich eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen?

Ja. Bei verschlechtertem Gesundheitszustand ist jederzeit ein Antrag auf Höherstufung möglich. Die Pflegekasse veranlasst dann eine neue MD-Begutachtung. Ein aktuelles Pflegetagebuch und Arztberichte belegen den gestiegenen Hilfebedarf.

Wird das MD-Gutachten auch nach Aktenlage erstellt?

In Ausnahmefällen ja. Liegen aussagekräftige Unterlagen vor und ist ein Hausbesuch nicht möglich, kann der MD nach Aktenlage begutachten. Der persönliche Hausbesuch bleibt jedoch die Regel, weil er die Selbstständigkeit im gewohnten Umfeld am genauesten erfasst.

Wie bereite ich mich auf die MD-Begutachtung vor?

Die beste Vorbereitung sind ein über ein bis zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch, aktuelle Arztberichte, der Medikamentenplan und die Anwesenheit einer Pflegeperson. Wichtig ist, den Alltag realistisch zu schildern und Einschränkungen nicht zu beschönigen.

Quellen und weiterführende Literatur

Die folgenden Quellen belegen Rechtsgrundlagen, Module und Fristen dieses Artikels. Vorrang haben Gesetzestexte und offizielle Stellen.

  1. § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit · gesetze-im-internet.de · Definiert Pflegebedürftigkeit über den Verlust an Selbstständigkeit.
  2. § 15 SGB XI – Pflegegrade · gesetze-im-internet.de · Legt die 6 Module, ihre Gewichtung und die Punktgrenzen der Pflegegrade fest.
  3. § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit · gesetze-im-internet.de · Regelt die 25-Arbeitstage-Frist, verkürzte Fristen und die 70-Euro-Regel.
  4. Medizinischer Dienst Bund · md-bund.de · Aufgaben und Organisation des Medizinischen Dienstes seit der Reform 2021.
  5. MDK-Reformgesetz · bundesgesundheitsministerium.de · Grundlage für die Verselbstständigung des Medizinischen Dienstes zum 1. Januar 2021.
  6. Neues Begutachtungsassessment (NBA) · md-bund.de · Beschreibung des seit 2017 bundeseinheitlichen Begutachtungsinstruments.

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