Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Geschädigten für die Zeit, in der ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist, eine Entschädigung zu – der sogenannte Nutzungsausfall. Er entsteht unabhängig davon, ob tatsächlich ein Mietwagen genommen wird.
Was ist Nutzungsausfall?
Der Nutzungsausfall ist ein eigenständiger Schadenersatzanspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit bestanden – Sie das Fahrzeug also hätten fahren wollen und können.
So wird die Höhe bestimmt
Grundlage ist die Nutzungsausfalltabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch: Jedes Fahrzeug wird einer Gruppe zugeordnet, aus der sich ein Tagessatz ergibt. Multipliziert mit den Ausfalltagen ergibt sich die Entschädigung. Die erforderliche Ausfalldauer weist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Gutachten gerichtsfest aus – etwa das Ingenieurbüro Hunger.
