Notarkosten beim Hauskauf bezeichnen die gesetzlich festgelegten Gebühren für die notarielle Beurkundung und Abwicklung eines Immobilienkaufs. Diese Kosten sind in Deutschland zwingend erforderlich, da Immobilienkäufe laut finanztip.de nur mit notarieller Beurkundung rechtsgültig sind.
Die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Insgesamt sollten Käufer mit Kosten von etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises kalkulieren. Die Notarkosten selbst machen dabei etwa 1,0 bis 1,5 Prozent aus, während die Grundbuchkosten circa 0,5 Prozent betragen. Diese Sätze sind bundesweit einheitlich geregelt.
Wie setzen sich die Notarkosten nach dem GNotKG zusammen?
Die Notarkosten beim Hauskauf setzen sich aus verschiedenen Gebührenpositionen gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zusammen. Die Gesamtsumme umfasst die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Abwicklung der Grundbuchvorgänge.
Der Prozess beginnt mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs. Laut finanztip.de muss der Notar den Termin so legen, dass Sie in der Regel mindestens zwei Wochen Zeit für die Prüfung des Entwurfs haben. Die eigentliche Beurkundung, also der offizielle Notartermin, macht den Vertrag rechtsgültig. Für diesen Vorgang fällt oft der 2-fache Gebührensatz an.
Nach der Unterzeichnung folgen die Vollzugs- und Betreuungsleistungen, die laut notariat-moe.de jeweils mit einem Faktor von 0,5 berechnet werden. Zu diesen Leistungen gehört die Beantragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Diese Vormerkung stellt sicher, dass der Verkäufer die Immobilie nicht an Dritte veräußern oder zusätzlich belasten kann. Sobald die Zahlung erfolgt ist, beantragt der Notar schließlich die Umschreibung des Eigentums. Weitere Informationen zur Bedeutung der Auflassungsvormerkung finden Sie in unserem Ratgeber.
Zusätzliche Kosten können durch Sonderleistungen entstehen. Wenn für die Auszahlung des Kaufpreises ein Notaranderkonto genutzt wird, fällt laut drklein.de eine zusätzliche Gebühr an. Nach Angaben von notariat-moe.de hat die Abwicklung über ein solches Konto den Faktor 1,0. Zudem können bei Finanzierungen notarielle Rangbescheinigungen für die Bank mit einem Faktor von 0,3 anfallen.
Die Gebührenstruktur des GNotKG ist komplex, da sie nicht auf einem fixen Prozentsatz basiert. Stattdessen wird eine Gebührentabelle verwendet, in der die Kosten degressiv steigen. Das bedeutet, dass die absolute Gebühr bei einem höheren Kaufpreis zwar zunimmt, der prozentuale Anteil am Gesamtwert jedoch sinkt. So beträgt die Gebühr bei einem Wert von 1.001 bis 1.500 Euro etwa 2,3 bis 1,53 Prozent, während sie bei Werten zwischen 1.000.001 und 1.050.000 Euro nur noch 0,18 bis 0,17 Prozent ausmacht.
Was ist der Unterschied zwischen Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbuchkosten?
Die Nebenkosten beim Immobilienkauf gliedern sich in drei rechtlich unterschiedliche Posten: Notargebühren, Grundbuchkosten und die Grunderwerbsteuer. Während Notar- und Grundbuchgebühren für die rechtliche Absicherung dienen, ist die Steuer eine staatliche Abgabe.
Die Notarkosten decken die Tätigkeit des Notars ab, wie etwa die Beurkundung des Vertrages und die Löschung alter Grundschulden. Die Grundbuchkosten hingegen sind Gebühren für das zuständige Amtsgericht. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt und fallen im Gegensatz zu den Notargebühren ohne Umsatzsteuer an.
Die Grunderwerbsteuer ist eine separate Steuerlast, die zusammen mit eventuellen Maklergebühren zu den Gesamtkosten beiträgt. Die Notar- und Grundbuchkosten machen davon nur einen Teil aus, etwa 1,5 bis 2 Prozent. Detaillierte Informationen zur Berechnung der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf bieten Ihnen unsere Experten.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die genannten Gebühren basieren auf den gesetzlichen Regelungen des GNotKG. Stand Oktober 2026.
Wie stark beeinflusst der Kaufpreis die Notarhonorare?
Der Kaufpreis der Immobilie bildet die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Notarhonorare. Da die Gebühren laut drklein.de im GNotKG festgelegt und nicht verhandelbar sind, bestimmt der Geschäftswert direkt die Höhe der Kosten.
Die Honorare steigen degressiv, was bedeutet, dass die Kosten bei sehr hohen Kaufsummen prozentual geringer ausfallen. Die gesetzliche Gebührentabelle endet laut notariat-moe.de bei einem Geschäftswert von 3 Millionen Euro, wobei die Gebühren darüber hinaus gemäß § 34 Abs. 2 GNotKG weiter steigen.
| Kaufpreis | Gesamtkosten (Notar & Grundbuch) |
|---|---|
| 200.000 € | 2.847,08 € |
| 300.000 € | 4.635,10 € |
| 400.000 € | 5.724,10 € |
Neben dem Kaufpreis beeinflussen auch zusätzliche Vereinbarungen die Kosten. Die Beurkundung einer Grundschuld löst laut notar.de eine volle Gebühr in Höhe von 327,00 Euro aus. Die Einräumung eines Wegerechtes mit einem Wert von 5.000 Euro kostet beispielsweise eine halbe Gebühr in Höhe von 30,00 Euro. Falls Sie Details zur Bestellung eines Wegerechts benötigen, lesen Sie hierzu unseren Artikel zum Thema Wegerecht.
Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf eigentlich?
In der Regel trägt der Käufer der Immobilie die gesamten Notarkosten sowie die Gebühren für den Grundbucheintrag. Diese Kostenverteilung ist bei Hauskäufen in Deutschland die gängige Praxis.
Es gibt jedoch spezifische Ausnahmen bei Sondergebühren. Laut notar.de trägt im Regelfall die Verkäuferseite die Treuhandgebühr, sofern die abzulösende Bank Treuhandauflagen für die Löschung der Grundschuld stellt. Die grundlegenden Kosten für die Beurkundung und den Eigentumsübergang verbleiben jedoch beim Erwerber.
Die Gesamtkosten setzen sich aus den Honoraren für die Beurkundung, der Betreuung sowie den Auslagen zusammen. Laut leben-am-bodensee.de kommen zu den Gebühren noch kleinere Beträge für Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent hinzu. Die Dokumentenpauschale für Schreibauslagen beträgt laut notar.de als Faustregel 0,15 Euro pro Seite.
Kann ich die Notarkosten steuerlich absetzen?
Im Falle einer Finanzierung fallen zusätzliche Kosten für die Grundschuld an. Laut notariat-moe.de belaufen sich diese bei einem Immobilienkauf mit Finanzierung auf etwa 0,2 bis 0,5 Prozent der Grundschuldhöhe. Diese Kosten hängen direkt mit der Kreditaufnahme zusammen und können im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden.
Meine EinschätzungDie gängige Annahme lautet, dass die Notarkosten ein fester Prozentsatz des Kaufpreises sind. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Kosten aufgrund der degressiven Gebührentabelle des GNotKG variieren. Während bei kleineren Summen die prozentuale Belastung höher ist, sinkt dieser Anteil bei Millionenbeträgen deutlich. Zudem führen individuelle Faktoren wie die Nutzung eines Notaranderkontos oder die Eintragung mehrerer Grundschulden dazu, dass die tatsächlichen Kosten oft über den pauschalen Schätzungen von 1,5 Prozent liegen können.
- Notar- und Grundbuchkosten belaufen sich insgesamt auf etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
- Die Beurkundung des Kaufvertrags wird laut notariat-moe.de mit einem Faktor von 2,0 berechnet.
- Käufer müssen für den Entwurf des Kaufvertrags in der Regel eine Prüfungsfrist von mindestens zwei Wochen einplanen.
- Die Grundbuchgebühren werden ohne Umsatzsteuer vom zuständigen Amtsgericht in Rechnung gestellt.
- Die Gebühren sind durch das GNotKG bundesweit einheitlich geregelt und nicht verhandelbar.
Häufige Fragen zum Hauskauf
Wie hoch sind die Notarkosten bei einem Kaufpreis von 100.000 €?
Wie kann ich die Notarkosten beim Hauskauf sparen?
Da die Gebühren im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt sind, sind sie nicht verhandelbar. Einsparungen sind daher kaum möglich. Zusätzliche Kosten lassen sich jedoch vermeiden, indem man beispielsweise auf optionale Leistungen wie ein Notaranderkonto verzichtet.
Muss ich den Grundbucheintrag von der Steuer absetzen?
Die steuerliche Behandlung hängt vom Verwendungszweck der Immobilie ab. Bei Eigennutzung ist dies in der Regel nicht möglich.
Quellen und weiterführende Literatur
Die Zahlen, Fristen und Rechtsangaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen (abgerufen im Oktober 2026).
- Notarkosten Hauskauf: Höhe, Berechnung & Beispiele · finanztip.de · u. a.: „Die Gebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.“
- Beispiele · notar.de · u. a.: „Stellt die abzulösende Bank der Notarin oder dem Notar Treuhandauflagen für die Löschung der Grundschuld, kann zusätzlich eine Treuhandgebühr anfallen, die …“
- Notarkosten einfach und mit Beispielen erklärt · notariat-moe.de · u. a.: „Die Gebühr ist also kein fixer Betrag, sondern abhängig von dem vertraglich zu regelnden Wert. Mit zunehmendem Wert steigt die Gebühr in absoluten Zahlen, …“
- Notarkosten Hauskauf: Wie hoch sind die Notargebühren? · drklein.de · u. a.: „Die Notarkosten für den Hauskauf bzw. für den Kauf eines Grundstücks betragen im Schnitt 1,5 % des Kaufpreises.“
- Notarkosten & Grundbuchkosten – jetzt Gebühren berechnen · immoverkauf24.de · u. a.: „Sie betragen seit der letzten Geb hrenerh ung zum 1. Juni 2025 ca. 1,5 bis 2 % des Kaufpreises , davon etwa 1,0 bis 1,5 % Notarkosten und 0,5 % …“
- Notarkosten beim Wohnungs- & Hauskauf · leben-am-bodensee.de · u. a.: „Dazu kommen noch kleinere Beträge für Auslagen sowie 19% Umsatzsteuer.“
- Notarkosten beim Hauskauf: Höhe, Berechnung & Beispiel · baufi24.de · u. a.: „Dazu zählen in erster Linie die Grunderwerbsteuer sowie eventuell Maklergebühren.“



