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CO2-Preis 2027: Korridor 55 bis 65 Euro – was Heizen mit Gas und Öl kostet

Weißer Heizkörper unter einem Fenster mit Blick auf eine verschneite Winterlandschaft in einem hellen Zimmer mit Holzboden

Der CO2-Preis 2027 bleibt nach dem Willen des Bundestages stabil: Wie 2026 soll er in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 liegen. Der Bundestag hat die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes am 15. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat berät im November. Für Haushalte bedeutet das: Der CO2-Anteil liegt bei rund 14,7 bis 17,4 Cent je Liter Heizöl und rund 1,0 bis 1,18 Cent je Kilowattstunde Erdgas. Wir zeigen, wie der Preis zustande kommt, was er bei typischen Verbräuchen kostet, wer ihn im Mietshaus trägt und warum 2028 ein Einschnitt wird.

Kurz zusammengefasst

2027 gilt für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel weiter der nationale CO2-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Grund ist die Verschiebung des EU-ETS 2 auf 2028. Ein Haushalt mit 15.000 kWh Gas zahlt dafür rund 150 bis 177 Euro im Jahr, bei 1.500 Litern Heizöl rund 221 bis 261 Euro (netto). In Mietwohnungen teilt ein zehnstufiges Modell die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter auf. Ab 2028 soll der Preis aus dem europäischen Emissionshandel kommen.

Wie hoch ist der CO2-Preis 2027?

Der nationale CO2-Preis für Heiz- und Kraftstoffe soll 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 liegen – genau wie 2026. Das sieht der Regierungsentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vor (Drucksache 21/7869). Der neue Satz in § 10 BEHG lautet: „Für die Jahre 2026 und 2027 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.“

Der Bundestag hat das Gesetz am Donnerstag, 15. Oktober 2026, in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten 303 Abgeordnete dafür, 210 dagegen, 52 enthielten sich. Als Nächstes ist der Bundesrat am Zug: Sein Umweltausschuss hat das „Dritte Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“ für die Sitzung am 5. November 2026 auf der Tagesordnung. Die nächsten Plenarsitzungen des Bundesrates sind am 20. November und 18. Dezember 2026 angesetzt. In Kraft treten soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung.

Zur Einordnung die bisherige Entwicklung nach § 10 Abs. 2 BEHG: Der Festpreis lag 2021 bei 25 Euro, 2022 und 2023 bei je 30 Euro, 2024 bei 45 Euro und 2025 bei 55 Euro je Zertifikat. Seit 2026 gilt der Korridor von 55 bis 65 Euro, innerhalb dessen der Preis per Versteigerung ermittelt wird. Am oberen Ende des Korridors läge der Preis 2027 damit beim 2,6-Fachen des Einstiegswerts von 2021.

Wichtiger Hinweis

Der Bundestag hat das Gesetz am 15. Oktober 2026 beschlossen; die Beratung im Bundesrat stand zum Redaktionsschluss noch aus. Die Kostenbeispiele sind Modellrechnungen mit den Standardwerten der EBeV 2030, ohne Umsatzsteuer und ohne Brennstoff- oder Netzkosten. Tatsächliche Preisaufschläge legen Versorger und Händler fest. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Stand: Oktober 2026.

Warum gilt 2027 noch ein nationaler Preis – und was ändert sich 2028?

Eigentlich sollte 2027 der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr starten, der sogenannte EU-ETS 2. Laut Bundestag ist Hintergrund der Reform „die Verschiebung des neuen europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) auf 2028“. Rechtsgrundlage der Verschiebung ist nach der Gesetzesbegründung Artikel 2 der Verordnung (EU) 2026/667.

Ohne die Neuregelung hätte sich der deutsche Preis im Übergangsjahr 2027 nach dem bisherigen Gesetz aus dem schwankenden Durchschnittspreis der Versteigerungen im EU-ETS 1 – dem Emissionshandel für Kraftwerke und Industrie – ergeben. Mit dem Korridor setzt der Gesetzgeber nach eigenen Angaben einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 12. Mai um; Ziel sei Planungssicherheit angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte.

Der Umweltausschuss hat den Entwurf zusätzlich nachgeschärft: Die Menge der 2027 zu versteigernden Zertifikate steigt auf rund 234 Millionen, der Überschussmengenpreis sinkt gegenüber dem Regierungsentwurf von 73 auf 71 Euro, der Nachkaufmengenpreis für 2027 von 75 auf 73 Euro. Nach Angaben des Bundestages sollen diese Änderungen den Preis „exakt auf dem Niveau von 2026 stabilisieren“. Die Entlastungen führen zu Mindereinnahmen von 400 Millionen Euro für den Klima- und Transformationsfonds.

Für die Zeit ab 2028 gilt: Mit dem Start des EU-ETS 2 soll der nationale CO2-Preis in einen europäischen Preis übergehen. Wie hoch dieser ausfällt, steht heute nicht fest. Für Investitionsentscheidungen mit langer Laufzeit – etwa eine neue Heizung – sollte man daher nicht mit dem Korridorwert von 2027 als Dauerzustand rechnen.

Was kostet der CO2-Preis beim Heizen mit Gas und Öl?

Wie stark der CO2-Preis auf die Rechnung durchschlägt, lässt sich mit den amtlichen Standardwerten der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030, Anlage 2) berechnen. Für Heizöl EL gelten eine Dichte von 0,845 t je 1.000 Liter, ein Heizwert von 42,8 GJ/t und ein Emissionsfaktor von 0,074 t CO2/GJ. Daraus ergeben sich rund 2,68 kg CO2 je Liter. Für Erdgas nennt die Verordnung einen Umrechnungsfaktor von 3,2508 GJ/MWh und einen Emissionsfaktor von 0,0558 t CO2/GJ – das entspricht rund 0,18 kg CO2 je Kilowattstunde.

Bei 55 Euro je Tonne macht der CO2-Preis damit rund 14,7 Cent je Liter Heizöl und rund 1,0 Cent je Kilowattstunde Erdgas aus, bei 65 Euro rund 17,4 Cent je Liter beziehungsweise 1,18 Cent je Kilowattstunde. Alle Werte sind ohne Umsatzsteuer gerechnet. Für typische Jahresverbräuche ergibt sich folgendes Bild:

JahresverbrauchCO2-AusstoßCO2-Kosten bei 55 €/tCO2-Kosten bei 65 €/t
Erdgas 10.000 kWhca. 1,81 tca. 99,77 €ca. 117,91 €
Erdgas 15.000 kWhca. 2,72 tca. 149,65 €ca. 176,86 €
Erdgas 20.000 kWhca. 3,63 tca. 199,53 €ca. 235,81 €
Heizöl 1.000 Literca. 2,68 tca. 147,20 €ca. 173,96 €
Heizöl 1.500 Literca. 4,01 tca. 220,79 €ca. 260,94 €
Heizöl 2.000 Literca. 5,35 tca. 294,39 €ca. 347,92 €

Rechenweg Heizöl: 0,845 t/1.000 l × 42,8 GJ/t × 0,074 t CO2/GJ = 2,676 t CO2 je 1.000 Liter. Bei 1.500 Litern sind das 4,01 t, multipliziert mit 55 Euro rund 220,79 Euro. Rechenweg Erdgas: 3,2508 GJ/MWh × 0,0558 t CO2/GJ = 0,1814 t CO2 je MWh. 15 MWh (15.000 kWh) ergeben 2,72 t und bei 55 Euro rund 149,65 Euro.

Beim Tanken wirkt der Preis ähnlich: Für Diesel gelten dieselben Standardwerte wie für Heizöl, also rund 14,7 Cent je Liter bei 55 Euro. Für Benzin (Dichte 0,755 t/1.000 l, 43,5 GJ/t, 0,0729 t CO2/GJ) ergeben sich rund 2,39 kg CO2 je Liter und damit rund 13,2 Cent je Liter bei 55 Euro. Ob und wie vollständig Händler und Versorger die Kosten weitergeben, ist ihre Kalkulation; die Gesetzesbegründung geht davon aus, dass Kosten der Inverkehrbringer „an die Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergegeben werden“.

Expert Insight

Auf der Energierechnung wirkt der CO2-Anteil wie ein Randposten. Rechnet man ihn aber mit den amtlichen Emissionsfaktoren aus, wird er planbar: Pro Liter Heizöl entstehen rund 2,68 kg CO2, pro Kilowattstunde Gas rund 0,18 kg. Wer diese beiden Faktoren mit dem eigenen Jahresverbrauch und dem Tonnenpreis multipliziert, kennt seine CO2-Kosten auf wenige Euro genau – und kann Einsparmaßnahmen an der Heizung realistisch gegenrechnen.

Wer trägt die CO2-Kosten im Mietshaus?

In Mietwohnungen teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Der Vermieter ermittelt im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je schlechter die Energiebilanz, desto größer der Anteil des Vermieters. Die zehn Stufen der Anlage zum Gesetz (Anteil Mieter/Vermieter):

  • unter 12 kg CO2/m²/a: 100 % / 0 %
  • 12 bis unter 17 kg: 90 % / 10 %
  • 17 bis unter 22 kg: 80 % / 20 %
  • 22 bis unter 27 kg: 70 % / 30 %
  • 27 bis unter 32 kg: 60 % / 40 %
  • 32 bis unter 37 kg: 50 % / 50 %
  • 37 bis unter 42 kg: 40 % / 60 %
  • 42 bis unter 47 kg: 30 % / 70 %
  • 47 bis unter 52 kg: 20 % / 80 %
  • ab 52 kg: 5 % / 95 %

Wichtig für Mieter: Nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG muss die Heizkostenabrechnung den Mieteranteil an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen. Fehlen diese Angaben, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4). Wer mit einer Gasetagenheizung selbst einkauft, kann den Vermieteranteil nach § 6 Abs. 2 zurückfordern – innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung des Lieferanten und in Textform. Bei Nichtwohngebäuden sind nach § 8 Vereinbarungen unwirksam, nach denen der Mieter mehr als 50 Prozent der CO2-Kosten trägt.

Wie Sie die Abrechnung systematisch kontrollieren, beschreiben wir im Beitrag Nebenkostenabrechnung prüfen.

Wie lassen sich die CO2-Kosten senken?

Der CO2-Preis wirkt proportional zum Verbrauch: Jede eingesparte Kilowattstunde Gas spart bei 55 Euro je Tonne rund einen Cent CO2-Kosten, jeder Liter Heizöl rund 14,7 Cent – zusätzlich zum eigentlichen Brennstoffpreis. Ansatzpunkte aus technischer Sicht:

  • Heizung einstellen lassen: Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper die passende Wassermenge erhält.
  • Vorlauftemperatur prüfen: Viele Anlagen laufen wärmer als nötig – wie man die Vorlauftemperatur optimiert, zeigt unser Ratgeber.
  • Verbrauch dokumentieren: Wer Zählerstände oder Tankfüllungen monatlich notiert, erkennt Ausreißer früh und kann die CO2-Kosten mit der Tabelle oben selbst überschlagen.
  • Heizöl-Einkauf planen: Der Korridor gilt für 2026 und 2027 gleichermaßen. Für die Zeit ab 2028 lässt sich der Preis noch nicht beziffern.
  • Bei Heizungstausch langfristig rechnen: Die Betriebskosten einer fossilen Heizung hängen ab 2028 vom europäischen Emissionshandel ab.
Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet, der CO2-Preis treibe die Heizkosten 2027 spürbar nach oben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass 2027 eher ein Jahr der Atempause wird: Der Korridor bleibt unverändert, die Belastung pro Liter oder Kilowattstunde damit ebenso. Ich halte es trotzdem für falsch, sich darauf auszuruhen. Mit dem Start des EU-ETS 2 im Jahr 2028 endet die nationale Preissteuerung – und damit die Planbarkeit. Wer eine Heizungsmodernisierung erwägt, sollte das Übergangsjahr nutzen, um Verbrauch und Anlage gründlich prüfen zu lassen.

Das Wichtigste in Kürze
  • CO2-Preis 2027: Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne – unverändert gegenüber 2026.
  • Bundestag hat am 15. Oktober 2026 zugestimmt, der Bundesrat berät im November 2026.
  • Heizöl: rund 14,7 bis 17,4 Cent CO2-Anteil je Liter; Erdgas: rund 1,0 bis 1,18 Cent je kWh (netto).
  • Mieter und Vermieter teilen die CO2-Kosten nach zehn Stufen; fehlende Angaben berechtigen zur Kürzung um 3 Prozent.
  • Ab 2028 soll der Preis aus dem europäischen Emissionshandel EU-ETS 2 kommen – seine Höhe ist offen.

Häufige Fragen zum CO2-Preis 2027

Wie hoch ist der CO2-Preis 2027?

Nach dem vom Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossenen Gesetz gilt 2027 ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro je Emissionszertifikat, also je Tonne CO2. Das entspricht dem Korridor des Jahres 2026.

Wie viel macht der CO2-Preis pro Liter Heizöl aus?

Mit den Standardwerten der EBeV 2030 entstehen je Liter Heizöl rund 2,68 kg CO2. Bei 55 Euro je Tonne sind das rund 14,7 Cent, bei 65 Euro rund 17,4 Cent je Liter, jeweils ohne Umsatzsteuer.

Was passiert mit dem CO2-Preis 2028?

2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) starten, dessen Beginn von 2027 auf 2028 verschoben wurde. Dann soll der nationale CO2-Preis in einen europäischen Preis übergehen. Wie hoch dieser ausfällt, steht noch nicht fest.

Muss der Vermieter einen Teil der CO2-Kosten zahlen?

Ja, bei Wohngebäuden richtet sich die Aufteilung nach dem CO2-Ausstoß je Quadratmeter: Unter 12 kg/m²/a trägt der Mieter alles, ab 52 kg/m²/a trägt der Vermieter 95 Prozent. Die Heizkostenabrechnung muss Anteil, Einstufung und Berechnungsgrundlagen ausweisen.

Quellen und weiterführende Literatur

Die Zahlen, Fristen und Rechtsangaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen (abgerufen im Oktober 2026).

  1. Bundestag: Bundestag novelliert das Brennstoffemissionshandelsgesetz (Textarchiv 2026) · bundestag.de · u. a.: „In namentlicher Abstimmung votierten 303 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 210 stimmten dagegen.“
  2. Drucksache 21/7869 – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BEHG · dserver.bundestag.de · u. a.: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
  3. § 10 BEHG – Veräußerung von Emissionszertifikaten · gesetze-im-internet.de · u. a.: „Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.“
  4. Bundesrat: Tagesordnung Umweltausschuss, 5. November 2026 · bundesrat.de · u. a.: „Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes“
  5. Bundesrat: Termine der Plenarsitzungen · bundesrat.de · u. a.: „Plenarsitzung Freitag 20.11.2026“
  6. EBeV 2030, Anlage 2 – Standardwerte für Brennstoffe · gesetze-im-internet.de · u. a.: „Gasöl zu Heizzwecken (Heizöl EL)“
  7. CO2KostAufG, § 5 und Anlage (Stufenmodell) · gesetze-im-internet.de · u. a.: „Der Vermieter ermittelt im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.“
  8. CO2KostAufG, § 7 – Abrechnung des Mieteranteils · gesetze-im-internet.de · u. a.: „so hat der Mieter das Recht, den gemäß der Heizkostenabrechnung auf ihn entfallenden Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent zu kürzen“

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